Naturheilpraxis & Drogerie

Umweltgifte und Wohngifte

Grundsätzlich kann man sich an dem Zitat von Paracelsus orientieren: „All Ding‘ sind Gift und nichts ohn‘ Gift; allein die Dosis macht, das ein Ding kein Gift ist.“

Wohngifte / Umweltgifte

Wie das Wort Wohngifte schon sagt, befinden sich diese Gifte dort, wo der Mensch wohnt, arbeitet oder seine Freizeit verbringt. Nicht nur, dass es heute viel mehr Gifte gibt, auch die gute Isolierung der Fenster kann dazu beitragen, dass sich Gifte im Rauminneren schnell anreichern, insbesondere bei schlechten Lüftungsgewohnheiten.

Es ist nicht immer einfach, konkrete Wohngifte zu identifizieren, da es eine Vielzahl von Giften gibt, die nicht alle einzeln getestet werden können, da dies immense Kosten verursachen würde.

Einteilung der Wohngifte /Umweltgifte (dies ist keine vollständige Liste)

Wohngifte synthetisch

Wohngifte oder Allergieauslöser natürlicher Art

allgemeine Umweltgifte

Elektrosmog

Schimmelpilze

Schwermetall

Insektizide, Pestizide

Milben

Aluminium

Kohlenwasserstoffe (Lösungsmittel)

Haustiere

Formaldehyd

Pollen

Link: Ausleitung von Aluminium, Link Schwermetallausleitung

Welche Beschwerden können bei Wohn- und Umweltgiften auftauchen?

  • Augenbrennen
  • Nasenlaufen
  • Müdigkeit
  • Konzentrationsprobleme
  • Kopfschmerzen
  • und vieles mehr

Um beurteilen zu können ob Sie unter Beschwerden Leiden welches durch ein Gift verursacht wurde, können Sie sich folgende Fragen beantworten.

  • Sind die Beschwerden besser wenn ich in den Ferien bin?
  • Sind die Beschwerden besser wenn ich in den Bergen in den Ferien bin?
  • Welche Geräte und Substanzen umgeben mich am Arbeitsplatz? D.h. Kopierer, Lösungsmittel, Möbel usw.
  • Leiden meine Mitbewohner auch unter ähnlichen Beschwerden?
  • Bin ich in eine neue Wohnung umgezogen?
  • Habe ich neue Anschaffungen gemacht? D.h. Möbel, Teppiche, neue Anstriche etc.
  • Welche Reinigungsmittel verwende ich?

Wenn Sie den Verdacht haben, dass Sie unter Symptomen leiden, die auf Wohn- oder Umweltgifte zurückzuführen sind, wenden Sie sich an eine Fachperson Ihres Vertrauens. Sie können sich auch an das kantonale Laboratorium, an das Bundesamt für Gesundheit, Abteilung Toxikologie, oder an das kantonale Arbeitsinspektorat wenden.